Whrend der bernahme dieses Stoffes als Schiffsbetriebsabfall von Seeschiffen sind an Bord der Schiffe geeignete Manahmen zu ergreifen, um die Exposition des Personals an Bord durch die beim Beladen aus den Ladetanks des den Stoff aufnehmenden Schiffes austretenden Gas/Luftgemische zu vermeiden oder so weit wie mglich zu reduzieren und um den Schutz des Personals an Bord whrend dieser Ttigkeiten zu gewhrleisten. Den betreffenden Beschftigten ist eine geeignete persnliche Schutzausrstung zur Verfgung zu stellen, die sie whrend der gesamten Dauer der erhhten Exposition tragen mssen.